Die Honigverordnung schreibt vor, dass die Leitfähigkeit der Blütenhonige höchstens 0,8 mS/cm betragen darf. Für Honigtauhonige sowie Kastanienhonig gilt, dass sie mindestens eine Leitfähigkeit von 0,8 mS/cm besitzen müssen. Von diesen Vorgaben sind Heidehonig und Lindenhonig ausgenommen.

Die elektrische Leitfähigkeit eignet sich besonders zur Charakterisierung von Sortenhonigen. So ist die Leitfähigkeit eines Honigs ein guter Parameter zur Beurteilung der Sortenreinheit. Einige Sortenhonige besitzen typische Werte für die elektrische Leitfähigkeit.

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